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Logo Stadt St.Gallen

Der Stadtrat St.Gallen ist ein Kollegialorgan mit fünf Mitgliedern. Er führt die Verwaltung, stellt dem Stadtparlament Anträge und führt dessen Beschlüsse aus. Er informiert die Öffentlichkeit über Geschäfte von allgemeinem Interesse. Er vertritt die Gemeinde nach aussen. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten setzt er Recht, vollzieht Wahlen und entscheidet in Rechtsstreitigkeiten.

Leitbild, Handlungsfelder und Legislaturziele

Der Stadtrat hat dem Stadtparlament eine Absichtserklärung für seine Amtsdauer voranzustellen – die Legislaturziele. Diese stellen eine Konkretisierung und Schritte zur Realisierung des Leitbildes vom 22. September 1992 dar.