Jedem Mitglied des Stadtrats obliegt die Leitung einer bestimmten Direktion, alle wichtigen Beschlüsse fasst der Stadtrat jedoch als Kollegialbehörde. Als solche ist er auch verantwortlich für alle Vorlagen an das Stadtparlament
Die Mitglieder des Stadtrats sowie das Stadtpräsidium werden vom Volk für eine vierjährige Amtsdauer gewählt.

Leitbild, Handlungsfelder und Legislaturziele
Der Stadtrat hat dem Stadtparlament eine Absichtserklärung für seine Amtsdauer voranzustellen – die Legislaturziele. Diese stellen eine Konkretisierung und Schritte zur Realisierung des Leitbildes vom 22. September 1992 dar.