Es freut uns, dass Sie die Ehe eingehen möchten. Für eine zivile Trauung gibt es zwei Termine zu vereinbaren: das sogenannte Ehevorbereitungsverfahren (Vorgespräch) sowie die Trauung selbst – weitere Informationen finden Sie im Abschnitt «Trauung und Termine». Für das Ehevorbereitungsverfahren ist das Zivilstandsamt am Wohnsitz der verlobten Personen zuständig. Eine Trauung kann danach innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten bei uns oder in einer anderen Schweizer Gemeinde erfolgen.
Erforderliche Dokumente
Schweizerische Verlobte reichen beim Zivilstandsamt frühestens drei Monate vor dem gewünschten Heiratstermin per Post die erforderlichen Dokumente ein und haben dort eine eidesstattliche Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung abzugeben und zu unterzeichnen. Anschliessend werden die Dokumente und die Ehefähigkeit der Verlobten geprüft.
Verlobte, von denen mindestens ein Teil eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, müssen den Kontakt mit dem Zivilstandsamt mindestens sechs Monate vor der geplanten Eheschliessung suchen, da die Dokumente in vielen Fällen vorgängig aktengeprüft werden müssen.
Von Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche in unserem Zivilstandskreis wohnen, benötigen wir grundsätzlich keine Urkunden im Voraus.
Wenn Sie ausschliesslich ausländischer Nationalität sind und bisher kein Zivilstandsereignis in der Schweiz hatten, sind Sie unter Umständen noch nicht im schweizerischen Personenstandsregister erfasst. Ein Zivilstandsereignis ist zum Beispiel die Geburt eines Kindes oder eine frühere Heirat.
Möchten Sie heiraten, benötigen wir daher unter Umständen zuerst Urkunden von Ihnen. Je nach Herkunft und Zivilstand variieren die Unterlagen. Bitte kontaktieren Sie uns mindestens sechs Monate vor der geplanten Eheschliessung.
Lebt eine Person im Ausland und hat eine ausländische Staatsangehörigkeit? Wenden Sie sich bitte zuerst an die Schweizer Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Land des Wohnsitzes. Sie erhalten dort alle Informationen zu den nötigen Unterlagen und zum weiteren Vorgehen.
Sie können den Termin für Ihre zivile Trauung frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Heiratsdatum telefonisch bei uns reservieren, sofern Sie vollständig im schweizerischen Personenstandsregister registriert sind. Es sind jeweils zwei Termine zu reservieren: die zivile Trauung sowie das Ehevorbereitungsverfahren.
Trauungen im Trauzimmer des Rathauses finden in der Regel am Donnerstag und Freitag statt, an anderen Werktagen auf Anfrage.
St.Gallen
Trauungen sind ebenfalls an folgenden Samstagen gegen einen Aufpreis von CHF 275 zwischen 08.30 Uhr und 11.00 Uhr möglich:
2025
- 05. April 2025
- 10. Mai 2025
- 14. Juni 2025
- 05. Juli 2025
- 16. August 2025
- 06. September 2025
- 25. Oktober 2025
2026
- 11. April 2026
- 16. Mai 2026
- 06. Juni 2026
- 11. Juli 2026
- 22. August 2026
- 19. September 2026
- 10. Oktober 2026
Trauungen im Bürgerratssaal
An bestimmten Freitagnachmittagen finden zusätzlich Trauungen im Bürgerratssaal des Stadthauses statt. Die Reservation des Bürgerratssaales erfolgt ausschliesslich über das Zivilstandsamt. Wir empfehlen eine Reservation genau sechs Monate vor dem gewünschten Heiratsdatum.
Bitte beachten Sie: Für eine Trauung im Bürgerratssaal fällt ein Aufpreis von CHF 80 an. Reservationen können zudem nur von Verlobten entgegengenommen, bei welchen mindestens eine Verlobte oder ein Verlobter in der Stadt St.Gallen wohnhaft oder Ortsbürger ist.
Trauungen im Bürgerratssaal sind an folgenden Freitagen möglich:
2025
- 10. und 24. Januar 2025
- 14. und 28. Februar 2025
- 14. und 28. März 2025
- 11. und 25. April 2025
- 02. und 16. Mai 2025
- 06., 13. und 27. Juni 2025
- 11., 18. und 25. Juli 2025
- 08., 22. und 29. August 2025
- 05., 19. und 26. September 2025
- 10. und 24. Oktober 2025
- 14. und 28. November 2025
- 12. und 19. Dezember 2025
2026
- 09. und 30. Januar 2026
- 06. und 20. Februar 2026
- 06. und 27. März 2026
- 10. und 24. April 2026
- 08. und 29. Mai 2026
- 12. und 26. Juni 2026
- 17. und 24. Juli 2026
- 07., 21. und 28. August 2026
- 04. und 18. September 2026
- 16. und 30. Oktober 2026
- 13. und 27. November 2026
- 04. und 18. Dezember 2026
Trauungen im Tröckneturm im Burgweierareal
Ausserdem sind ebenfalls an ausgewählten Freitagnachmittagen Trauungen im Tröckneturm im Burgweierareal möglich. Reservationen erfolgen ausschliesslich über das Zivilstandsamt (sechs Monate vor dem gewünschten Heiratsdatum). Bitte beachten Sie: Für eine Trauung im Tröckneturm fällt ein Aufpreis von CHF 200 an, welcher der Stiftung Tröckneturm zugutekommt. Weitere Infos zum Tröckneturm finden Sie unter: troeckneturm.ch
Trauungen sind an folgenden Freitagen möglich:
2025
- 17. Januar 2025
- 14. Februar 2025
- 21. März 2025
- 04. und 25. April 2025
- 23. Mai 2025
- 06. und 20. Juni 2025
- 04. Juli 2025
- 22. August 2025
- 12. September 2025
- 10. Oktober 2025
- 07. November 2025
- 05. Dezember 2025
2026
- 16. Januar 2026
- 06. Februar 2026
- 06. März 2026
- 10. April 2026
- 08. und 22. Mai 2026
- 05. und 19. Juni 2026
- 10. Juli 2026
- 07. und 28. August 2026
- 25. September 2026
- 02. Oktober 2026
- 06. November 2026
- 11. Dezember 2026
Degersheim, Eggersriet, Häggenschwil, Muolen und Wittenbach
Wohnen einer der Verlobten in einer der erwähnten Gemeinden? Dann können Sie direkt vor Ort heiraten. Zivile Trauungen finden jeweils am Freitagnachmittag in den Traulokalen der Gemeinden statt. Sie können den Termin frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Datum telefonisch bei uns reservieren.
- Degersheim: Gemeindehaus oder Raiffeisen-Gewölbekeller
- Eggersriet: Gemeindehaus
- Häggenschwil: Gemeindehaus oder «Bären»
- Muolen: Gemeindehaus
- Wittenbach: Gemeindehaus oder Schloss Dottenwil
Die Schweizer Bevölkerung hat an der Volksabstimmung vom 28. November 2021 Ja zur «Ehe für alle» gesagt. Infolgedessen können ab dem 1. Juli 2022 ausschliesslich Eheschliessungen vorgenommen werden – sowohl unterschiedlichen als auch gleichen Geschlechts. Dementsprechend haben vorgängig alle interessierten Paare ein Vorbereitungsverfahren durchzuführen – analog jetzigem Prozessablauf.
Sind Sie bereits in einer eingetragenen Partnerschaft? Dann haben Sie die Möglichkeit, diese in eine Ehe umzuwandeln oder die Ehe neu zu schliessen.
Wir freuen uns auf Ihre telefonische Kontaktaufnahme.
Heiraten im Ausland ist sowohl am Ort der Trauung als auch in der Schweiz mit einigen Behördengängen verbunden.
Erkundigen Sie sich:
- beim Zivilstandsamt Ihres im Ausland gewählten Trauungsortes oder bei der entsprechenden ausländischen Vertretung in der Schweiz (Botschaft oder Konsulat) über die Dokumente, die Sie aus der Schweiz mitbringen müssen.
- bei der für den Trauungsort zuständigen schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) darüber, welche Formalitäten nach der Heirat erforderlich sind, damit Ihre Zivilstandsänderung in die Schweiz gemeldet wird.
Sie haben anlässlich der Eheschliessung nach Schweizer Recht bezüglich Namensführung folgende Möglichkeiten:
- Jeder Ehegatte behält seinen Namen; dies gilt auch für einen durch frühere Ehe erworbenen amtlichen Doppelnamen. Behalten die Verlobten ihren Namen, so bestimmen sie, welchen ihrer Ledignamen ihre Kinder tragen sollen.
- Die Verlobten können erklären, dass sie den Ledignamen der Verlobten oder des Verlobten als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.
Ausländische Staatsangehörige
Als ausländische Staatsangehörige müssen Sie im Ehevorbereitungsverfahren entscheiden, ob Ihr Name dem ausländischen oder dem schweizerischen Recht folgen soll.
Weitere Informationen – www.bj.admin.ch neues FensterDie Eheschliessung wirkt sich nicht auf das Bürgerrecht aus. Jeder Ehegatte behält sein bisheriges Bürgerrecht.
Ausländische Staatsangehörige behalten ihre Staatsangehörigkeit.
Das gemeinsame Kind erhält das Bürgerrecht des Elternteils, dessen Namen es trägt.
Kinder aus binationalen Ehen erhalten das Bürgerrecht des schweizerischen Elternteils.
Besitzen weder Mutter noch Vater das Schweizer Bürgerrecht, entscheiden die Heimatstaaten über den Erwerb der jeweiligen Staatsangehörigkeit. Die ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaft oder Konsulat) geben gerne Auskunft.
Weitere Informationen – www.bj.afmin.ch neues FensterDer Familienausweis wird den Ehegatten an der Trauung ausgehändigt. Dieser dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden als Ausweis über den Bestand der Familie sowie beispielsweise zur Vorlage bei der kirchlichen Trauung.
Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Eintragung ihrer Eheschliessung im Heimatland eine internationale Eheurkunde.
Über die erfolgte Eheschliessung kann unter folgendem Link jederzeit eine internationale Eheurkunde beantragt werden. Insbesondere ausländischen Staatsangehörigen empfehlen wir eine internationale Ausführung zu beantragen, um die Nachführung der Eheschliessung im Heimatland registrieren zu lassen.