Die rechtmässigen Besitzerinnen und Besitzer können ihre Fundsachen während der Öffnungszeiten im Fundbüro abholen. Sie haben sich auszuweisen und eine dem Wert des Fundgegenstandes entsprechende Gebühr zu bezahlen. Nach Absprache mit dem Fundbüro können Fundsachen auch ausserhalb der ordentlichen Bürozeiten abgeholt werden.
Fundbüro
Die Stadtpolizei St.Gallen betreibt das städtische Fundbüro. Fundsachen können im Fundbüro oder beim Informationsschalter an der Vadianstrasse 57 abgegeben werden.