Baubewilligungen
Das kantonale Baugesetz bestimmt, was bewilligungspflichtig ist, beispielsweise Neu- und , Umbauten sowie An-, Auf- und Nebenbauten aller Art. Auch provisorische Bauten, Parkplätze und Aussenreklamen benötigen eine Bewilligung. Bei Fagen zur Gesuchspflicht hilft das Team der Bauberatung des Amts für Baubewilligungen gerne weiter.
Energieberatung
Beratung in Energiefragen ist bei Neu- und Umbauten von grosser Bedeutung. Im Kundenzentrum für Energie- und Umweltfragen erhalten Interessierte Informations-Unterlagen sowie kostenlose Beratung zur energetischen Gebäudesanierung, zu erneuerbar Heizen, Solarstrom etc. Um Fördergelder für Liegenschaften auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen zu erhalten, ist ein Besuch der kostenlosen Energieberatung erforderlich.
Heizungs- und Wärmelösungen
Steht bei Ihnen ein Ersatz Ihrer Heizung an? Oder bauen Sie ein Haus und möchten wissen, welche Wärmelösung die richtige für Sie ist? Ob für Eigenheime, Geschäftsliegenschaften, Mehrfamilienhäuser oder Siedlungen: Die St.Galler Stadtwerke bieten Ihnen eine Übersicht aller in der Stadt St.Gallen verfügbaren Heizungs- und Wärmelösungen.
Denkmalpflege
Zur Unterstützung denkmalpflegerischer Mehraufwendungen bei der Renovation schützenswerter Bauten werden Beiträge der öffentlichen Hand ausgerichtet. Diese sind stark von den betroffenen Baumassnahmen abhängig und können zwischen 15 und 25% der entsprechenden Aufwendungen ausmachen.
- Beiträge der Denkmalpflege
Freiraumplanung
Die Anforderungen an die Gestaltung der privaten und öffentlichen Freiflächen sind durch verschiedene Richtlinien und Gesetze geregelt, die für den Erhalt einer Baubewilligung erfüllt werden müssen. Bauherren und Planungsbeteiligte können ihre Vorhaben mit dem Bereich Freiraumplanung des Stadtplanungsamtes abstimmen um die Voraussetzungen für das Genehmigungsverfahren zu optimieren.