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Unterlagen zu publizierten Baugesuchen

 

Baugesuche im ordentlichen Verfahren gem. Art. 138 ff. PBG

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass ausschliesslich die im Amt für Baubewilligungen aufgelegten Formulare, Dokumentationen und Pläne rechtlich verbindlich sind.

Die Baugesuche können beim Amt für Baubewilligungen, Neugasse 3, 1. Stock, 
Büro 131, während folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag - Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

Einsprachen gegen diese Vorhaben sind während der Auflagefrist schriftlich und 
begründet der Baubewilligungskommission, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, einzureichen.