Bäume sind ein entscheidendes Element für eine gute Lebensqualität in der Stadt. Sie bilden mit ihrem Volumen und ihrer Erscheinungsform einen wichtigen Teil der Grünraumstruktur im bebauten Raum. Bäume stärken die räumliche Qualität von Frei- und Strassenräumen, sind wichtige Gestaltungselemente und haben einen grossen Wert für die Biodiversität. Mit der Klimaveränderung kommt ihnen eine zusätzliche Rolle zu. Sie spenden Schatten und produzieren dank der Verdunstung von Wasser kühle Luft.
Kostenlose Bäume für Private
Anlässlich des 200-jährigen Kinderfestjubiläums stellte die Stadt im Jahr 2024 privaten Grundeigentümern 100 Bäume kostenlos zur Verfügung. Aufgrund der erfreulichen Nachfrage und des grossen Nutzens von Bäumen innerhalb des Siedlungsgebietes für die Lebensqualität, das Stadtklima und die Biodiversität, führt die Stadt auch im Jahr 2025 dieses Angebot fort.
Zum Angebot
Die Baumstrategie der Stadt St.Gallen fokussiert auf öffentliche und private Bäume im Siedlungsgebiet. Bäume finden an diesen Orten oft keine optimalen Bedingungen vor. Bodenverdichtung, Streusalzeintrag, Hitze- und Trockenstress, kleine Wurzelräume etc. erschweren eine gesunde, natürliche Entwicklung. Zusätzlich wird der zur Verfügung stehende Raum für Bäume knapp. Die bauliche Entwicklung und dabei insbesondere die maximale Ausnützung von Grundstücksflächen, Unterbauungen, Werkleitungen, Sicherheitsvorschriften im Strassenverkehr oder Vorschriften zu Strassen- und Grenzabständen machen es oft unmöglich, Bäume zu erhalten bzw. neue Bäume zu pflanzen.
Die Stadt St.Gallen verfolgt folgende Strategie:
St.Gallen verfügt über einen gesunden, alterungsfähigen und gut durchmischten Baumbestand. Im öffentlichen Raum werden die Bäume fachgerecht gepflegt, zukunftsfähige Baumarten gepflanzt und neue Standorte geschaffen, um langfristig den Baumbestand zu vergrössern. Auf privaten Flächen trägt die Stadt dazu bei, dass das Baumvolumen langfristig erhalten werden kann. Die Bäume leisten einen wertvollen Beitrag für eine hohe städtische Biodiversität, die Lebensqualität und Gesundheit der Menschen und ein angenehmes Stadtklima.
Baumkontrolle und Baumpflege auf öffentlichen Flächen
Ziel |
Erklärung |
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Sicherheit gewährleisten | Unerwartet umstürzende Bäume oder grosse herabfallende Äste können die Sicherheit der Menschen im städtischen Raum gefährden. Mit einer regelmässigen Baumkontrolle, mit Pflegemassnahmen und wenn nötig mit Baumfällungen wird die Sicherheit für die Bevölkerung gewährleistet. |
Alte Bäume erhalten | Alte Bäume sind in mehrfacher Hinsicht besonders wertvoll. Mit Pflegemassnahmen soll ihre Erhaltung sichergestellt werden, solange die Sicherheit für die Menschen gegeben ist. |
Baumartenwahl auf öffentlichen Flächen
Ziel |
Erklärung |
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Standortgerechte, zukunftsfähige Bäume pflanzen | Es werden Bäume gepflanzt, welche mit den jeweiligen Standortbedingungen eine gute Lebenserwartung haben und den zu erwartenden Klimabedingungen standhalten können. Zusätzlich werden sie soweit möglich der räumlich-gestalterischen Bedeutung des Standortes gerecht. Die Schutzziele im Umfeld von Schutzobjekten und geschützten Ortsbildern sind bei der Baumartenwahl zu berücksichtigen. |
Tolerante Baumarten im Strassenraum verwenden | Als Strassenbäume werden Baumarten verwendet, welche mit den bestehenden und zukünftigen Stressfaktoren entlang von Strassen umgehen können (Hitze, Trockenheit, beschränkter Wurzelraum, Streusalzeintrag, etc.). |
Einheimische Baumarten auf öffentlichen Grünflächen bevorzugen | Für Bäume auf öffentlichen Grünflächen werden bevorzugt einheimische Baumarten (teilweise Wildformen) verwendet. |
Grosse Baumartenvielfalt sicherstellen | Bei Neupflanzungen werden unterschiedliche Baumarten verwendet, um das Schädlings- und Krankheitsrisiko zu minimieren und die Biodiversität zu fördern. Dies gilt auch für Baumreihen und Alleen im Strassenraum |
Keine invasiven Baumarten verwenden | Es werden keine Baumarten gepflanzt, welche als invasive Neophyten gelten (Schwarze Liste und Watch List gemäss «Infoflora»). |
Gute Standortbedingungen für Bäume schaffen | Bei Baumpflanzungen im Strassenraum wird auf Minimierung von Streusalzeintrag, Verhinderung von Bodenverdichtung, genügend Wassereintrag und gute Wurzelbelüftung geachtet. |
Baumvolumen
Ziel |
Erklärung |
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Baumvolumen auf öffentlichen Flächen langfristig steigern | Bestehendes Baumvolumen auf öffentlichen Flächen ist durch gezielte Pflege zu erhalten, Abgänge sind durch Neupflanzungen zu ersetzen, und mit Baumpflanzungen ist an neuen Standorten zusätzliches Baumvolumen zu schaffen. |
Baumvolumen auf privaten Flächen langfristig erhalten | Mit den vorhandenen gesetzlichen Instrumenten sowie mit Beratung und Sensibilisierung ist das Baumvolumen auf privaten Flächen langfristig zu erhalten. |
Baumschutz auf öffentlichen und privaten Flächen
Ziel |
Erklärung |
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Baumschutz gewährleisten und einfordern | In Baumschutzgebieten, bei Objekten des Bauminventars sowie geschützten Gehölzen werden die gesetzlichen Möglichkeiten konsequent eingefordert. Im Rahmen von Sondernutzungsplänen wird der Baumschutz verstärkt berücksichtigt. |
Baumschutz auf Baustellen sicherstellen | Mit der Baubewilligung werden wirksame Schutzmassnahmen für die zu erhaltenden Bäume im Baustellenbereich verfügt. |
Interessenvertretung und Kommunikation
Ziel |
Erklärung |
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Vertretung der Interessen des Baumschutzes | Stadtgrün vertritt innerhalb der Verwaltung die Interessen des Baumschutzes und bringt die Ziele der Baumstrategie aktiv in städtische Projekte ein. Stadtgrün leistet den fachlichen Beitrag, damit Baumschutz bei Interessenabwägungen gebührend berücksichtigt wird. |
Aktive Kommunikation zu Baumthemen | Stadtgrün sensibilisiert die Bevölkerung zum Thema Bäume und führt Beratungen durch. Über Fällungen und Ersatzpflanzungen auf öffentlichem Grund wird aktiv informiert. |
Alle Bäume auf öffentlichem Raum im Siedlungsgebiet der Stadt St.Gallen werden regelmässig durch eine Fachperson geprüft. Dabei werden allgemeine Daten zu Grösse, Stammumfang und Kronenausdehnung aufgenommen. Zusätzlich wird überprüft, ob der Baum Krankheiten oder Schäden aufweist. Bei Problemen werden Pflegemassnahmen angeordnet, damit der Baum weiterhin sicher im städtischen Raum stehen kann.
Baumpflegemassnahmen beinhalten unter anderem das Entfernen von Totholz und bruchgefährdeter Äste oder Kronenteile. Im Bereich des Strassenraumes muss das sogenannte Lichtraumprofil freigeschnitten werden. Das heisst, dass keine Äste in den Strassenraum ragen dürfen, welche Velofahrer, Autos, Lastwagen oder Busse tangieren könnten.
Diese Arbeiten werden teilweise mit Hebebühnen ausgeführt oder es kommen spezialisierte Baumkletterer zum Einsatz.
Wenn ein Baum abgestorben ist oder die Pflegemassnahmen nichts mehr nützen bzw. nur unter Eingehen grosser Gefahren durchgeführt werden können, muss der Baum im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung gefällt werden.


In jedem Winter müssen in der Stadt St.Gallen im öffentlichen Raum Bäume gefällt werden, falls Stadtgrün bei der Kontrolltätigkeit feststellt, dass die Bäume bruchgefährdet sind und eine potenzielle Gefahr für Passantinnen und Passanten oder den Verkehr darstellen.
Bei diesen Bäumen ist mit unerwarteten Astabbrüchen zu rechnen oder im Extremfall können ganze Kronenteile abbrechen. Die Schwächung kann natürliche Gründe haben, zum Beispiel aufgrund des Alters oder wegen eines Befalls durch Schädlinge oder Krankheiten. Oft erreichen Bäume im städtischen Raum aufgrund unterschiedlicher Stressfaktoren (kleiner Wurzelraum, Streusalz, Trocken- und Hitzestress, Bodenverdichtung, intensive Strahlung) nicht ihr natürliches Alter und sind weniger widerstandsfähig gegen Krankheiten.
Stadtgrün ist bestrebt, die gefällten Bäume im kommenden Frühjahr zu ersetzen und wenn möglich zusätzliche Bäume zu pflanzen. Gemäss Baumstrategie besteht das Ziel, im öffentlichen Raum das Baumvolumen langfristig zu steigern.
Entscheidend für den langfristigen Erhalt des Baumbestandes ist auch die Wahl der Baumarten. Die neuen Bäume müssen mit den bestehenden Standortbedingungen (z.B. Salztoleranz, Toleranz gegenüber Sommertrockenheit) und den Klimaverhältnissen der kommenden Jahrzehnte umgehen können.
In der Stadt St.Gallen wurde per 1. November 2024 das Baumschutzgebiet auf das ganze Baugebiet der Stadt ausgeweitet. Im Baumschutzgebiet gelten für Bäume mit einem Umfang von mehr als 80 cm besondere Schutzbestimmungen. Die detaillierten Bestimmungen sind in Art. 39 der Bauordnung geregelt.
Muss ein Baum innerhalb des Baumschutzgebiets gefällt werden, ist in jedem Fall ein Fällgesuch beim Amt für Baubewilligung einzureichen.
Bäume können durch Bauarbeiten zum Teil so stark geschädigt werden, dass sie absterben; oft erst Monate oder Jahre später. Auslöser können die Bodenverdichtung, eindringende Pilze oder Krankheitserreger durch Schnitte oder Verletzungen, versickerte kontaminierte Flüssigkeiten, etc. sein. Mit einfachen Schutzmassnahmen können solche langfristige Schäden verhindert werden.
Bäume brauchen mehrere Jahrzehnte bis sie eine stattliche Grösse haben, um ihre Hauptfunktionen zu erfüllen (Lebensqualität, Schattenspender, Lebensraum für Tiere und Pflanzen) und können je nach Art bis zu 300 Jahre alt werden. Im Gegensatz dazu dauern Baustellen meist nur Wochen oder wenige Monate. In dieser Zeit sollten irreparable Schäden an den Bäumen verhindert werden.
Das Merkblatt Baumschutz auf Baustellen fasst auf der ersten Seite die Grundregeln zusammen und erläutert mögliche Ausnahmen auf der zweiten Seite. Ergänzend sind untenstehend weiterführende Erklärungen vorhanden.
Einfache Grundsätze zum Umgang mit Bäumen auf Baustellen für einen wirksamen Schutz und langfristen Baumerhalt:

1: Abschrankung im offenen Gelände
Jeder Baum im Bereich der Baustelle soll vor Baubeginn mit einer Abschrankung geschützt werden. Diese muss den Wurzelbereich (Kronentraufe plus 2m) umfassen, mindestens 1.60m hoch und stabil gebaut sein.
Innerhalb der Abschrankung ist auf die Lagerung von Material und Gegenstände zu verzichten, auch kurzzeitig. Ebenso dürfen keine Flüssigkeiten mit Ausnahme von sauberem Wasser in diesem Bereich versickert werden.
Bei Jungbäumen mit einem Stammumfang von weniger als 25cm, gemessen auf 1m Stammhöhe, ist eine kleinere Abschrankung (Kronentraufe plus 1m) genügend.

2: Abschrankung bei Baumscheiben
Bei einer Baumscheibe oder einer Rabatte soll jeder Baum vor Baubeginn mit einer Abschrankung geschützt werden. Diese soll die Grösse der Baumscheibe / Rabatte umfassen, mindestens 1.60m hoch und stabil gebaut sein.
Bei Jungbäumen mit einem Stammumfang von weniger als 25cm, gemessen auf 1m Stammhöhe, ist eine kleinere Abschrankung (Kronentraufe plus 1m) genügend.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist innerorts ein Abstand von 30cm und ausserorts von 50cm zum Randstein einzuhalten. Im Bereich von Einmündungen oder Ausfahrten darf die Sicht durch den Schutz nicht beeinträchtigt werden (anstelle von Holzlatten kann zum Beispiel ein Gitter verwendet werden). Im Zweifelsfall kann vorgängig mit der Stadtpolizei St.Gallen Kontakt aufgenommen werden.
Bei Trockenheit ist der Baum regelmässig zu wässern.

3: Grabarbeiten im Wurzelbereich
Grabarbeiten im Wurzelbereich (Kronentraufe plus 2m) sind zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, sind Massnahmen gemäss nachfolgenden Abbildungen d, e und f zu treffen.

4: Kein Bodenabtrag oder Bodenauftrag
Bodenauftrag und Bodenabtrag im Wurzelbereich (Kronentraufe plus 2m) sind zu vermeiden.
5: Bauplatzinstallation und Depotplatz auf Grünflächen
Materialdepots sind ausserhalb der Abschrankungen vorzusehen. Es dürfen keine Leitungen, Kabel oder Beleuchtungen in Bäume gehängt werden. Alternativ können sie mit Masten an den Abschrankungen befestigt werden.
Nötige Anpassungen am Lichtraumprofil dürfen nur von einem Baumpflegespezialisten vorgenommen werden.

Je nach Situation auf einer Baustelle ist es unumgänglich, dass gewisse der oben aufgeführten Grundregeln nicht eingehalten werden können. Mit den folgenden Massnahmen kann trotz Abweichung ein akzeptabler Schutz für den Baum realisiert werden.

a: Abdeckung im Baumbereich
Falls es unumgänglich ist, innerhalb des Schutzbereiches des Baums ein Materialdepot oder Fussgängerverbindungen zu erstellen, ist eine Abdeckung (aus Holz, Stahl, etc.) zu erstellen, welche auch unter Belastung einen minimalen Bodenabstand von 5cm einhält und auf vorhandenen Lagern abgestützt oder im Ausnahmefall durch Punktfundamente getragen wird.
Unter der Abdeckung muss ein System zur Bewässerung installiert und betrieben werden. Auf der Abdeckung dürfen keine Betriebsstoffe (Chemikalien, Treibstoffe, Benzin, Reinigungswasser besonders mit Zementrückständen, etc.) und chemische Toiletten aufgestellt oder gelagert werden.
Nötige Anpassungen am Lichtraumprofil dürfen nur von einem Baumpflegespezialisten vorgenommen werden.

b: Baupiste in offenem Gelände
Falls eine Baupiste innerhalb des Schutzbereiches des Baumes geführt werden muss, ist sie wie folgt zu erstellen:
- Vlies auf beanspruchte Fläche
- Sickerrohre mit 100mm Nennweite quer zur Fahrrichtung für die Bewässerung und Belüftung im Wurzelbereich
- Kieskoffer von mindestens 25cm Stärke mit einem Kiesgemisch 0/45 oder Schotter 32/45
- Abdeckung mit Schwerlastplatten
Das Aufbinden von Ästen oder nötige Anpassungen am Lichtraumprofil dürfen nur von einem Baumpflegespezialisten vorgenommen werden.

c: Schutz vor Bodenverdichtung durch Geräte
Grundsätzlich ist auf Bodenverdichtung im Schutzbereiches des Baumes zu verzichten. Lässt sich dies nicht verhindern, darf auf wassergebundenen Belägen nur gewalzt (max. Gewicht der Walze 600kg) und nicht vibriert werden. Im Umkreis von 2.5m um den Baumstamm darf lediglich Abstreumaterial ausgebracht werden ohne zu walzen oder vibrieren.
Im Bereich einer Baumscheibe ist auf das Einbringen des wassergebundenen Belags zu verzichten und lediglich Abstreumaterial zu verwenden.

d: Schutzmatte an Baugrube
Können Grab- und Planierarbeiten im Wurzelbereich nicht vermieden werden, sind sie wenn immer möglich von Hand oder mit Kleinmaschinen unter Einbezug einer ausgewiesenen Fachperson auszuführen.
Abgrabungskanten sind umgehend mit Geotextil oder Frostschutzmatten abzudecken. Die Bäume müssen regelmässig bewässert werden.

e: Wurzelvorhang durch Baumpflegespezialisten
Ein allfälliger Wurzelvorhang ist durch einen ausgewiesenen Baumpflegespezialisten vor Baubeginn zu erstellen. Der Baum muss regelmässig bewässert werden und das Substrat (50% Oberboden, 40% Sand, 10% Kompost) muss feucht gehalten werden.

f: Wurzelschnitt durch Baumpflegespezialisten
Ist ein Wurzelschnitt erforderlich, dürfen Wurzeln mit einem Durchmesser von mehr als 3cm nur von Fachpersonen geschnitten werden. Der Graben ist sobald als möglich nach Schnittarbeiten mit einem Gemisch aus 70% Humus und 30% Sand aufzufüllen und einzuschwemmen.
Die öffentlichen Bäume der Stadt St.Gallen sind im sogenannten Baumkataster auf dem Stadtplan abrufbar. Dort finden sich genauere Angaben zu den einzelnen Bäumen. Nicht erfasst sind die einzelnen Bäume in waldartigen Flächen innerhalb des Siedlungsgebietes.
Für besonders schützenswerte Bäume besteht ein Bauminventar (Inventar Naturobjekte Bäume).

Suchen Sie ein spezielles Geschenk für einen Geburtstag, zur Geburt eines Kindes oder für eine Hochzeit? Vielleicht haben Sie auch selber einen besonderen Bezug zu einem Baum in der Stadt. Für solche und andere Fälle gibt es die Möglichkeit einer Baumpatenschaft.
Patenschaften können für bestehende, meist junge Bäume eingegangen werden. Sie können «Ihren» Patenbaum auf der Karte mit einem Bild aussuchen und uns mittels Anmeldeformular mitteilen. Sie erhalten von uns eine Urkunde, welche die Patenschaft bestätigt und bei Bedarf eine von Ihnen formulierte Widmung enthält.
Aus Baumschutzgründen wird auf die Anbringung eines Namensschildes am Baum verzichtet. Der Name der Patin oder des Paten kann auf Wunsch in der Karte eingetragen werden.
Die Kosten für eine Baumpatenschaft betragen einmalig CHF 500. Sie gilt, solange der Baum stehen bleiben kann. Weitere Bestimmungen finden Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Passend zum Thema gibt es neu auch einen St.Galler Stadtbäume-Weg. Dieser führt vom Bahnhof über die Altstadt bis zum Rosenberg porträtiert 20 der schätzungsweise 27'000 Bäume in der Stadt und vermittelt spannendes Wissen rund um das Thema. Dazu ist ein Flyer mit Routenbeschreibung und Erklärungen zu den einzelnen Bäumen erschienen. Kostenlos erhältlich an folgenden Stellen:
- Rathaus (vbsg-Schalter), Poststrasse 28
- Tourist Information St.Gallen-Bodensee, Bankgasse 9
- Stadtbibliothek Hauptpost, Gutenbergstrasse 2
- Botanischer Garten, Stephanshornstrasse 4

Der natürliche Kreislauf des Laubes führt einem Baum nach dem herbstlichen Laubfall und der anschliessenden Zersetzung wieder Nährstoffe zu, welche in der folgenden Vegetationsperiode für das Wachstum und die Bildung von neuem Laub zur Verfügung stehen.
In dicht besiedelten Gebieten kann dieser Kreislauf nicht immer vor Ort eingehalten werden.
Auf Verkehrsflächen kann liegengelassenes und nasses Laub die Sicherheit von Menschen gefährden. In Parkanlagen kann liegengelassenes Laub die intensiv genutzten Rasenflächen stark beschädigen, was in der Folge zu Nutzungseinschränkungen führt.
Laub dient aber auch als Unterschlupf- oder Nahrungsorte für Igel, Blindschleichen, Kröten, Frösche, Eidechsen, Spitzmäuse, Spinnen und Insekten. Im Innern eines Laubhaufens ist es aufgrund des Verrottungsprozesses wärmer. Zudem bietet es Schutz in einer Zeit, in der Rückzugsorte aufgrund kahler Sträucher und Bäume selten sind. Laub hat im Garten viele wichtige Funktionen. Nebst einem Unterschlupf für Kleintiere bietet Laub auf Beeten, unter Sträuchern oder rund um frostempfindliche Pflanzen einen guten Winterschutz. Zudem hilft Laub, die Feuchtigkeit länger im Boden zu halten und versorgt die Pflanzen durch das Verrotten mit Nährstoffen. So dient das Laub nicht nur dem Erhalt der Artenvielfalt, es hilft auch die Herausforderungen des Klimawandels besser zu meistern.
Die Stadt St.Gallen berücksichtigt beim Unterhalt ihrer Infrastrukturen und Anlagen diese unterschiedlichen Aspekte und entscheidet von Fall zu Fall, wie mit dem Laub verfahren werden soll.
Für die städtischen Dienststellen gelten folgende Grundsätze im Umgang mit Laub:
- Auf ökologisch wertvollen Flächen, in Randbereichen von Grünanlagen, unter Hecken und in Gehölzstrukturen wird das Laub nach Möglichkeit liegen gelassen, punktuell werden Laubhaufen zur Biodiversitätsförderung erstellt.
- Auf intensiv genutzten Grünflächen, im Strassenbereich, auf Treppen und Rampen sowie auf Plätzen wird das Laub entfernt.
- Das zusammengenommene Laub ohne Verschmutzungen wird der Kompostierung zugeführt (stadteigene oder private Anlagen). Der daraus entstandene Kompost wird zur Düngung der eigenen Anlagen verwendet.
- Das stark verschmutzte Laub der Strassenreinigung muss in der Kehrichtverbrennung oder in der Regio Recycling Goldach entsorgt werden.
- Im Strassenbereich wird das Laub mit Putzmaschinen aufgenommen, auf grösseren Rasenflächen mit Rasenmähern.
- Auf kleineren Flächen wird das Laub wenn möglich von Hand mit Laubrechen oder dem Besen aufgenommen. In den zentralen Parkanlagen der Stadt wird das Laub auch auf grösseren Flächen ohne den Einsatz von Laubbläsern aufgenommen.
- Wenn die Arbeit von Hand deutlich weniger effizient oder effektiv ist (beispielsweise in Treppenanlagen), werden Elektrolaubbläser verwendet.
- Benzinlaubbläser werden nur vereinzelt eingesetzt, solange die Elektrogeräte für gewisse Bedingungen noch zu wenig Kraft aufweisen (z.B. bei sehr nassem Laub ober bei sehr grossen Laubmengen).
- Laubbläser werden von Montag bis Freitag nur zwischen 07:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr eingesetzt.
Elektrobläser werden in begründeten Fällen auch im Frühling und Sommer eingesetzt, z.B. für die Beseitigung von Zigarettenstummeln oder Blütenblätter auf Kiesbelägen oder Konfetti in der Fasnachtszeit an schwer zugänglichen Stellen.
Bäume im Strassenraum haben einen sehr anspruchsvollen Standort. Sie haben wenig Wurzelraum, müssen im Sommer Trockenheit und im Winter Streusalz erdulden.
Damit die Bäume trotz all dieser Stressfaktoren gesund bleiben und ein gutes Wachstum aufweisen, ist es entscheidend, ihnen die bestmöglichen Standortbedingungen zu bieten. Die Stadt ist bei neueren Bauprojekten bestrebt, Baumgruben mit 25 m3 Wurzelraum zu erstellen und diese mit einem besonderen Baumsubstrat zu füllen.
Auf dem Areal Bach testet Stadtgrün drei unterschiedliche Baumsubstrate. Im Frühling 2022 wurden drei gleiche Bäume gepflanzt.
Jeder Baum hat ein unterschiedliches Substrat erhalten. Nun wird die Entwicklung des Wachstums und des Gesundheitszustands beobachtet.
Bei den Substraten handelt es sich um eine Mischung der folgenden Elemente:
Spalte 1 | Spalte 2 |
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Substrat A | Grobschotter, Erde, Lava, Blähschiefer, Pflanzkohle |
Substrat B | Schotter, Erde, Lava, Blähschiefer |
Substrat C | Schotter, Erde, Lava, Blähschiefer, Pflanzkohle |
Die drei getesteten Substrate sind «verdichtbar». Das heisst, das eingebaute Material muss mit Maschinen so stark zusammengedrückt werden können, damit an der Oberfläche ein stabiler Parkplatz oder ein Trottoir erstellt werden kann. Gleichzeitig muss das Substrat im Untergrund genügend Hohlräume aufweisen, damit die Baumwurzeln wachsen können. Ebenso müssen Zwischenräume offen bleiben für die Zirkulation von Wasser und Sauerstoff. Aufgrund des beschränkten Platzes ist es auch wichtig, dass im Substrat genügend Nährstoffe enthalten sind, die über viele Jahre an den Baum abgegeben werden können.