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Denkmalpflege

Die Denkmalpflege unterstützt Bauherrschaften bei Baumassnahmen an historisch wertvollen Einzelbauten, bei Bauvorhaben in geschützten Ortsbildern oder in Gebieten mit besonderem Erscheinungsbild. Sie ist verantwortlich für die Erhaltung und Pflege der historisch bedeutenden Bausubstanz. Zusammen mit den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, den Architekten und Handwerkern leistet die Denkmalpflege einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der siedlungsgeschichtlichen Zeugen und der Baukultur St.Gallens. Die Aufgaben erstrecken sich von der baugeschichtlichen Analyse über die fachtechnische Beratung und Begleitung von Restaurierungen bis hin zur Beantwortung von Fragen der Finanzierung denkmalpflegerischer Mehrkosten. Sie umfassen alle Bereiche der Kulturgütererhaltung.

 

Beiträge an den Schutz, die Erhaltung und Pflege sowie Untersuchung und Erforschung von Baudenkmälern werden von Stadt und Kanton St.Gallen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit und je nach Verfügbarkeit der finanziellen Mittel ausgerichtet. Vorausgesetzt wird dabei, dass die Arbeiten fachgerecht nach anerkannten denkmalpflegerischen Grundsätzen ausgeführt und durch die Denkmalpflege der Stadt St.Gallen begleitet werden. Der Kanton richtet auf der Grundlage des Kulturerbegesetzes vom 13. Juni 2017 (sGS 277.1; abgekürzt KEG) und der zugehörigen Verordnung über Kantonsbeiträge an unbewegliche Kulturgüter vom 19. Juni 2018 (Beitragsverordnung; sGS 277.11; abgekürzt VUKG) Beiträge an Baudenkmäler von kantonaler und nationaler Bedeutung aus. Die Stadt St.Gallen gewährt Beiträge an Baudenkmäler von lokaler Bedeutung nach den Bestimmungen des Reglements über die Finanzierung der Altstadt-, Ortsbild- und Denkmalpflege vom 24. Mai 2022 (Denkmalpflege-Reglement; SRS 731.3). Die Einstufung (lokale, kantonale, nationale Bedeutung) erfolgt bei Vorliegen eines Beitragsgesuchs oder im Rahmen der Festsetzung eines überarbeiteten Inventars. Bei Sakralbauten ist der jeweilige Beitrag daran gebunden, dass der entsprechende Konfessionsteil einen gewissen Anteil an den Beitrag leistet.

Das Beitragsgesuch ist vor Baubeginn mit den geforderten Unterlagen bei der Denkmalpflege einzureichen.

Nach Abschluss der Bauarbeiten und Vorliegen der Schlussrechnung kann das Auszahlungsgesuch gestellt werden. Dieses ist zusammen mit den geforderten Unterlagen bei der Denkmalpflege einzureichen.

Matthias Fischer
Denkmalpfleger
Klaudia Barthelme
Wissenschaftliche Mitarbeiterin