Rechtsgültiger Zonenplan und Bauordnung
Mit der Nutzungsplanung wird die zulässige Bodennutzung bezüglich Art und Mass parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich festgelegt. Unter dem Begriff der Nutzungsplanung wird die Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Bauordnung) sowie die Sondernutzungsplanung verstanden.
Gesamtrevision Ortsplanung
Gestützt auf das kantonale Planungs- und Baugesetz, PBG, welches seit 2017 in Kraft ist, erarbeitet die Stadt St.Gallen die Ortsplanungsrevision. Die Erkenntnisse verschiedener Strategien zur Stadtentwicklung flossen zunächst in die Anpassung des behördenverbindlichen städtischen Richtplans ein und bilden eine Grundlage für die Gesamtrevision der grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente (Zonenplan, Baureglement, Schutzverordnung).
Voraussetzung für die Genehmigung dieser Revision ist gemäss kantonalem Richtplan der Nachweis einer angemessenen Siedlungsentwicklung nach innen bzw. die Erarbeitung einer Innenentwicklungsstrategie. Deren Erkenntnisse wurden bei der Anpassung des städtischen Richtplans 2021/2022 berücksichtigt. Gleichzeitig nutzte die Stadt St.Gallen die Chance, weitere strategische Grundlagen für die Stadtentwicklung zu erarbeiten (siehe Strategien Stadtentwicklung). Diese Strategien und Konzepte werden im Hinblick auf die Vision 2030 des Stadtrats und auf Basis der Perspektive zur räumlichen Stadtentwicklung des Stadtentwicklungs-Lenkungsausschusses koordiniert.

Revision Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung
Die heutige Bau- und Zonenordnung umfasst den Zonenplan und die Bauordnung. Integriert in diese beiden Instrumente sind diverse Schutzbestimmungen. Diese regeln die zulässige bauliche Nutzung bezüglich Art und Mass grundeigentümerverbindlich und definieren die Zonen im Zonenplan parzellenscharf. Die aktuelle Zonenplanung stammt in den Grundzügen aus dem Jahr 1980 und wurde bislang einmal einer Teilrevision unterzogen (2001, 2002, 2006).
Die Gesamtrevision der Ortsplanung umfasst nicht nur die Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) sondern infolge der notwendigen Entflechtung von Nutzungs- und Schutzbestimmungen weitere Planungsinstrumente (Zonenplan «Schutzgebiete», Schutzinventare, Schutzverordnungen). Die Schutzanliegen sollen zukünftig in einer umfassenden Schutzverordnung geregelt werden. Aufgrund der sachlichen Zusammenhänge und der Koordination werden zudem weitere Instrumente wie der Gemeindestrassenplan revidiert sowie Sondernutzungspläne zur Gewässerraumfestlegung geschaffen. Es ist vorgesehen, mit allen neuen und angepassten Planungsinstrumenten ein koordiniertes Verfahren durchzuführen.
Die umfangreichen Arbeiten der Ortsplanungsrevision werden dienststellenübergreifend von unterschiedlichen Arbeitsgruppen erarbeitet. Dadurch kann das vorhandene Knowhow direkt in die Erarbeitung einfliessen. Unterstützt wird die Stadtplanung von einer externen Arbeitsgemeinschaft aus Raumplaner, Städtebauexperten, Architekturfachkräften und einem Landschaftsplanungsbüro. Die Erarbeitung der Instrumente wird durch eine Gruppe aus diversen Interessenvertretungen und Politik begleitet. Ziel ist es, die Entwurfsarbeiten im Jahr 2025 durchzuführen.

Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung werden von der Direktion Planung und Bau erarbeitet, vom Stadtrat verabschiedet und dem Stadtparlament zur Beschlussfassung vorgelegt. Es handelt sich um eine Gesamtrevision der Ortsplanungsinstrumente. Der Beschluss zu Zonenplan und Baureglement unterliegt dem fakultativen Referendum. Falls dieses ergriffen wird, käme es zu einer Volksabstimmung. Voraussichtlich im Jahr 2026 folgt eine öffentliche Mitwirkung. Die Rechtserlasse werden der öffentlichen Planauflage unterstellt (30 Tage).

Strategien der Stadtentwicklung, relevante Konzepte
«St.Gallen ist als lebenswerte, weltoffene, ökologische und innovative Stadt das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Zentrum der Ostschweiz.» Mit Blick auf diese Vision 2030 des Stadtrates wurden in Strategien und Konzepten verschiedene Themen und Herausforderungen der Stadtentwicklung bearbeitet. Sie konkretisieren die Ziele der Stadtentwicklungspolitik. In Form von Leitlinien, Handlungsfeldern und Massnahmen prägen sie die Arbeiten der Stadtverwaltung und ermöglichen eine Einordnung von Planungen und Bauvorhaben in den Kontext der gesamtstädtischen Entwicklung.
Strategien und KonzepteVeranstaltungen
In den Jahren 2021 und 2022 vermittelte die Stadtplanung an vier öffentlichen Veranstaltungen Themen zur Stadtentwicklung im Zusammenhang der bevorstehenden Revision der Ortsplanung. Diese können hier nachgeschaut werden.
Richtplan
Der kommunale Richtplan, erstmals erstellt im Jahre 2012, koordiniert raumrelevante Vorhaben im Hinblick auf die anzustrebende räumliche Entwicklung und setzt raumrelevante Strategieelemente um. Er koordiniert die raumplanerisch relevanten Bereiche «Siedlung», «Landschaft» und «Verkehr» und sichert diese behördenwegleitend in Form einer Karte und Beschlüssen ab.
Er dient als Führungs-, Koordinations- und Planungsinstrument sowie politisch abgestützte Grundlage der künftigen raumrelevanten Tätigkeiten der Behörden und der Verwaltung. Er formuliert Aufgaben für die Planung und weist öffentliche Interessen räumlich zu. Er nimmt notwendige Interessenabwägungen vor oder zeigt auf, wo solche noch durchzuführen sind.
Damit der kommunale Richtplan aktuell bleibt, muss er periodisch nachgeführt werden. In den Jahren 2021/2022 wurde erstmals eine Nachführung / Aktualisierung vorgenommen. Kernstück der Anpassung ist die Aufnahme der raumrelevanten Strategien, insbesondere der Innenentwicklungsstrategie und Freiraumstrategie. Im Frühling 2022 hatten Bevölkerung, Parteien und Interessenvertretende Gelegenheit, sich im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung zur Anpassung zu äussern. Das Stadtparlament hat am 22. August 2023 der Richtplananpassung zugestimmt (Vorlage des Stadtrats Nr. 2568 vom 14. März 2023; abgeändert genehmigt).
Richtplan