Die natürlichen Elemente, die das Orts- und Landschaftsbild der Stadt mitprägen, sollen in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit bewahrt und bewusst in die Stadtgestaltung integriert werden. In diesem Sinne überwacht das Tiefbauamt Bäche und Weiher, plant, veranlasst und leitet Unterhalts- und Hochwasserschutzmassnahmen und wirkt darauf hin, dass die naturnahen Verhältnisse der Gewässer erhalten bzw. wieder hergestellt werden.
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Die Stadt St.Gallen macht im Baugesuchsverfahren Auflagen zur Vermeidung von Bodenverdichtungen und zum Umgang mit ausgehobenem Boden.
Für die Beobachtung und Beurteilung der Bodenbelastung sowie die Sanierung von Altlasten ist der Kanton zuständig.