Die Volksschule bietet auf der Oberstufe vier leistungsdifferenzierte Schultypen an: Die Sekundarschule, die Realschule, die Kleinklassen der Realschule sowie das Untergymnasium. Unterschiede bestehen bei Ansprüchen an die intellektuellen Fähigkeiten.
Entscheidungsgrundlagen
Für den Übertritt aus der 6. Klasse in die Realschule, Sekundarschule oder ins Untergymnasium gilt die Empfehlung der Lehrperson der sechsten Primarklasse. Die Lehrperson orientiert sich dabei einerseits am Notenbild und andererseits am Arbeits- und Lernverhalten. Die umfassende Gesamtbeurteilung mit der Zuteilung in die Sekundarklasse, Realklasse oder Kleinklasse erfolgt in Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Kind, nachdem die Lehrperson die vorliegenden Leistungen, Erfahrungen und Beobachtungen ausgewertet hat.
Für den Eintritt ins Untergymnasium wird das Bestehen einer Aufnahmeprüfung vorausgesetzt.
Zuteilung
Die städtischen Oberstufenschulen sind gemäss ihrer Standorte in West, Centrum und Ost eingeteilt. An jedem der drei Standorte werden jeweils Sekundar-, Real- und Kleinklassen geführt. Kriterien für die Zuteilung in eines der Oberstufenschulhäuser sind die Wohnadresse sowie ausgeglichene Klassenbestände. Die Klasseneinteilung wird von der Schulleitung verfügt.
Für den Eintritt in die Oberstufenschulen des Katholischen Konfessionsteils (flade) besteht eine Vereinbarung. Darin wird aufgrund der Platzverhältnisse eine Obergrenze für Schülerinnen und Schüler aus der Stadt St. Gallen definiert. Sollte es mehr Anmeldungen geben, entscheidet die flade per Losentscheid über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler.
Sekundarklassen
In Sekundarklassen werden erhöhte Anforderungen im sprachlichen, mathematischen und naturwissenschaftlichen Bereich gestellt. Von den Schülerinnen und Schülern wird eine entsprechend hohe Leistungsbereitschaft und rasche Auffassungsgabe erwartet.
Die Sekundarschulausbildung bildet die Grundlage für viele anspruchsvolle Berufslehren und für weiterführende Schulen wie das Gymnasium, die WMS (Wirtschaftsmittelschule), die FMS (Fachmittelschule) oder die BMS (Berufsmaturitätsschule). Die Sekundarschülerinnen und -schüler werden auf die Aufnahmeprüfungen für diese weiterführenden Schulen vorbereitet. Besonderes Augenmerk gilt der Berufswahl.
Realklassen
In Realklassen werden die gleichen Fachbereiche wie in Sekundarklassen unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler erhalten aber mehr Zeit, um Themen sachbezogen zu vertiefen.
Die Realschulausbildung bildet die Grundlage für zahlreiche Berufslehren oder ein 10. Schuljahr. Der Berufswahlprozess ist ein zentrales Thema. In enger Begleitung von Lehr- und Fachpersonen der Berufs- und Laufbahnberatung lernen die Schülerinnen und Schüler ihre Neigungen und Fähigkeiten kennen. Mit entsprechendem Leistungsausweis ist ein Übertritt aus der 1. Realklasse in die 1. Sekundarklasse möglich.
Kleinklassen
Die Schülerinnen und Schüler der Kleinklassen werden in kleineren Lerngruppen unterrichtet, womit den individuellen Neigungen, Fähigkeiten und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler besser entsprochen werden kann.
Auch in der Kleinklasse ist der Berufswahlprozess ein zentrales Thema. Hier geht es insbesondere darum, dass die Schülerinnen und Schüler eine Berufslehre finden, die ihren Leistungsfähigkeiten entspricht. Geeignet sind vorwiegend handwerklich ausgerichtete Berufslehren.
Damit der Übergang in die Berufswelt möglichst reibungslos gelingt, bieten die Lehrpersonen der Kleinklassen eine individuelle Nachbetreuung über die Schulzeit hinaus an.
Timeout-Schule
Die Timeout-Schule ist ein Förderangebot für Oberstufenschülerinnen und -schüler in schwierigen Situationen. Die zeitlich begrenzte Einteilung soll den Jugendlichen Chance zur Standortbestimmung und Neuausrichtung sein. Das Ziel ist eine persönliche Entwicklung, die eine Wiedereingliederung in eine Regelklasse möglich macht.
Untergymnasium
Das Untergymnasium der Kantonsschule am Burggraben erlaubt intellektuell begabten und leistungsorientierten Schülerinnen und Schülern der sechsten Primarschule den direkten Eintritt in die Maturitätslehrgänge. Für die Aufnahme ist eine Prüfung abzulegen. Der Übertritt ins Gymnasium kann auch nach der zweiten oder der dritten Sekundarklasse erfolgen.
Schulische Heilpädagoginnen und Schulische Heilpädagogen (SHP) unterstützen in den Regelklassen Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen und mit Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich. Die Unterstützung umfasst verschiedene Angebotsformen wie Förderplanung, Arbeit mit dem einzelnen Kind, dem Jugendlichen, Arbeit in Gruppen, Beratung von Eltern und Lehrpersonen, Zusammenarbeit und Vernetzung.
Die Förderstunden für Schülerinnen und Schüler werden in Absprache mit der Klassenlehrperson während der regulären Unterrichtszeiten festgesetzt. Die möglichst unterrichtsnahe Förderung wird in enger Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen und der Fachperson für Schulische Heilpädagogik geplant und ihre Wirksamkeit regelmässig, spätestens nach Ablauf einer festgelegten Dauer, überprüft.
In der Oberstufe bewältigen die Schülerinnen und Schüler ein Wochenpensum von bis zu 32 Unterrichtslektionen. Entsprechend sind die Unterrichtszeiten diesem Umstand angepasst. Die Lektionen dauern 50 Minuten; Unterrichtsbeginn kann am Morgen bereits um 07.30 Uhr, Unterrichtsende am Abend erst um 18.00 Uhr sein.
Die Stundenpläne werden den Schülerinnen und Schülern direkt von der Schule abgegeben.
Kann eine Schülerin/ein Schüler den Unterricht nicht besuchen, ist die Lehrperson zu orientieren. Diese ist ihrerseits verpflichtet, bei Nichteintreffen die Eltern zu benachrichtigen.
Für zwei Halbtage pro Schuljahr kann eine Schülerin/ein Schüler vom Unterricht befreit werden. Urlaubsbewilligungen von bis zu zwei Kalenderwochen erteilt die Schulleitung. Urlaubsbewilligungen von mehr als zwei Kalenderwochen pro Schuljahr erteilt die Dienststelle Schule und Musik.
Digitale Medien stellen heute sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche eine alltägliche Selbstverständlichkeit dar. Für Personen aus dem schulischen Umfeld gehören digitale Medien zum Berufsalltag. Dadurch ergeben sich für Schule und Betreuung vielfältige Fragestellungen und Herausforderungen. Die digitale Bildung nimmt sowohl den technischen Aspekt als auch die zielgerichtete Auseinandersetzung mit einem veränderten Lehren und Lernen und der sinnvollen Gestaltung dessen in den Fokus. Es ist wichtig, dass Lehrpersonen befähigt sind, die Chancen, die sich aus der digitalen Transformation für den Bildungsalltag ergeben, zu erkennen und die Auswirkungen auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen reflektieren zu können.
Das vorliegende Medienkonzept legt die Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen unter Einbezug der technologischen Möglichkeiten fest. Es bildet die Grundlage für eine sinnvolle Ausgestaltung der geplanten 1:1-Ausstattung an den Oberstufen der Stadt St.Gallen und ist bei künftigen Entscheidungen sowie bei schulinternen Entwicklungsprozessen leitend.