Hat das Kind am 31. Juli des Jahres das sechste Altersjahr vollendet, tritt es in die Primarschule über. Wurde der Übertritt letztes Jahr aufgeschoben, wird er dieses Jahr erfolgen.
Klasseneinteilung
Aus den über 70 städtischen Kindergärten treten jährlich rund 600 Kinder in die Primarschule über. Die Dienststelle Schule und Musik gibt den Rahmen zur Klassenbildung aufgrund der Schülerzahlen und der kantonalen bzw. städtischen Richtlinien vor und unterstützt die Schulleitungen bei der Klassenplanung. Bei der Klasseneinteilung wird auf ausgeglichene Klassengrössen sowie auf gemeinsame Schulwege geachtet.
Rekurse
Eltern, die mit einem gefällten Entscheid der Dienststelle Schule und Musik nicht einverstanden sind, haben innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens die Möglichkeit, bei der Rekurskommission der Stadt St.Gallen schriftlich und begründet zu rekurrieren.
Termine
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August | ▪ Eintritt in das 2. Kindergartenjahr am Montag der 33. Kalenderwoche |
November/Dezember | ▪ Logopädische Abklärung |
Januar bis Mitte Mai | ▪ Schulärztlicher Untersuch im Kindergarten ▪ Eventuell Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst |
Mai/Juni | ▪ Klasseneinteilung mit Stundenplan durch die Schulleitung ▪ Besuch der Kindergartenkinder bei der neuen Lehrperson in der Schule |
Ende Juni | ▪ Brief der neuen Lehrperson an die Eltern |
August | ▪ Schuljahres-Beginn am Montag der 33. Kalenderwoche |
Grundstufe
Nicht alle Kinder entwickeln sich gleich schnell. Diesem Umstand wird in den städtischen Primarschulen Rechnung getragen, indem die erste und zweite, in einzelnen Schulhäusern auch die dritte Klasse gemeinsam als sogenannte Grundstufe geführt werden. Diese Organisation macht es möglich, die Kinder angepasst an ihren aktuellen Lern- und Entwicklungsstand zu fördern und nicht ausschliesslich auf der Grundlage ihres Alters. In der Grundstufe gehört es deshalb zum Schulalltag dazu, dass jüngere und ältere Kinder gemeinsam lernen.
Der Besuch der Grundstufe dauert im Normalfall zwei oder drei Jahre, in seltenen Fällen ein Jahr, je nachdem, wie viel Zeit Ihr Kind für einen erfolgreichen Start in der Primarschule benötigt. In Schulen, welche die 1.-3.Klasse gemeinsam führen, kann die Grundstufe in zwei, drei oder vier Jahren durchlaufen werden.
Kleinklassen
Die Schülerinnen und Schüler der Kleinklassen werden in kleineren Lerngruppen unterrichtet, womit den individuellen Neigungen, Fähigkeiten und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler besser entsprochen werden kann.
Beurteilung der Leistungen
Während der ersten drei Semester der Primarschule informiert die Klassenlehrperson die Eltern mündlich oder schriftlich über die schulischen Leistungen des Kindes. Es gibt noch keine Noten.
Ende 2. bis 6. Klasse erhalten die Kinder Notenzeugnisse.
Versicherung
Alle Schulkinder sind gegen Unfall auf dem Schulweg, im Unterricht und bei schulischen Anlässen durch die obligatorische Krankenkasse versichert. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung wird empfohlen.
Schulische Heilpädagoginnen und Schulische Heilpädagogen (SHP) unterstützen in den Regelklassen Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen und mit Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich. Die Unterstützung umfasst verschiedene Angebotsformen wie Förderplanung, Arbeit mit dem einzelnen Kind, dem Jugendlichen, Arbeit in Gruppen, Beratung von Eltern und Lehrpersonen, Zusammenarbeit und Vernetzung.
Die Förderstunden für Schülerinnen und Schüler werden in Absprache mit der Klassenlehrperson während der regulären Unterrichtszeiten festgesetzt. Die möglichst unterrichtsnahe Förderung wird in enger Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen und der Fachperson für Schulische Heilpädagogik geplant und ihre Wirksamkeit regelmässig, spätestens nach Ablauf einer festgelegten Dauer, überprüft.
Eine Schulwoche umfasst in der ersten Klasse 24 Lektionen. An zwei Nachmittagen pro Woche besuchen Erstklasskinder zusätzlich den Unterricht von 13.40 bis 15.20 Uhr oder von 14.30 bis 16.20 Uhr. Der Stundenplan wird beim Übertritt gleichzeitig mit der Klasseneinteilung Ende Mai zugestellt.
In der zweiten Klasse umfasst eine Schulwoche 25 Lektionen, in der dritten Klasse 26 Lektionen, in der vierten Klasse 28 Lektionen und in der fünften sowie sechsten Klasse 29 Lektionen.
Von Montag bis Freitag gelten an den Volksschulen Blockzeiten von 8.00 bis 11.40 Uhr.
Kann ein Kind die Schule nicht besuchen, ist die Lehrperson zu orientieren. Diese ist ihrerseits verpflichtet, bei Nichteintreffen eines Kindes umgehend die Eltern zu benachrichtigen.
Für zwei Halbtage pro Schuljahr kann ein Kind vom Unterricht befreit werden. Urlaubsbewilligungen von bis zu zwei Kalenderwochen erteilt die Schulleitung. Urlaubsbewilligungen von mehr als zwei Kalenderwochen pro Schuljahr erteilt die Dienststelle Schule und Musik.