Ortsansässige Unternehmen können den öffentlichen Raum vor ihrem Geschäft mit einem Werbeschild (Kundenstopper), einem Warenständer oder Warenauslagen nutzen. Das Aufstellen von Werbeschildern und Warenständern ist bewilligungspflichtig. Melden Sie sich beim Ressort öffentlicher Raum und Tierschutz der Stadtpolizei St.Gallen unter Telefon +41 71 224 61 00 oder bewilligungen@stadt.sg.ch.
Jedes Unternehmen kann den öffentlichen Grund vor seiner Liegenschaft bis zu vier Mal pro Jahr für eine Aktivität nutzen. Die Aktivitäten sind jedoch auf max. acht pro Liegenschaft begrenzt. Unternehmen, die bereits über eine Bewilligung für die Nutzung des öffentlichen Raumes verfügen (Warenständer), müssen nicht um eine zusätzliche Bewilligung ersuchen, wenn durch die Aktivität nicht mehr als die bereits bewilligte Fläche in Anspruch genommen wird. Es besteht aber eine Meldepflicht an die Stadtpolizei St.Gallen. Diese kann mit dem Formular «iForm Meldepflichtige Aktivitäten» vorgenommen werden.
Zu beachten ist das Merkblatt «Meldepflichtige Aktivitäten vor Ladenlokal»
Unternehmen, die über keine Bewilligung für Warenständer oder -auslagen verfügen oder mehr als die bewilligte Fläche nutzen möchten, können ein «Gesuch um Bewilligung eines kommerziellen Anlasses» einreichen.