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Medienmitteilungen

25. Mai 2023, 09:11 Uhr | Bereich Medienmitteilungen

Schalter-Öffnungszeiten im Rathaus werden verkürzt

Mit der Zunahme an Anfragen auf zusätzlichen Kanälen ist die Arbeitslast bei den Bevölkerungsdiensten und dem Steueramt in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Um die Kräfte zu bündeln, die Mitarbeitenden zu entlasten und die Durchlaufzeit der Fälle zu beschleunigen, reduziert die Stadt St.Gallen die Schalter-Öffnungszeiten im Rathaus auf Juni 2023. Telefonisch bleiben die Mitarbeitenden ganztägig erreichbar, zahlreiche Dienstleistungen sind im Online-Schalter verfügbar.

Schalter vom Bevölkerungsdienst

Das Kundenverhalten hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Digitalisierung hat dazu beigetragen, dass die Nachfrage nach elektronischen Dienstleistungen gestiegen ist. Immer mehr Kundinnen und Kunden nutzen die Möglichkeit, ihre Anfragen via Online-Schalter oder E-Mail zu stellen und telefonisch zu klären. Dadurch hat die Relevanz des physischen Schalters abgenommen. Die Stadt St.Gallen hat sich in den letzten Jahren darauf eingestellt und das Angebot im Online-Schalter in den letzten Jahren stark ausgebaut.

Die Zunahme an Anfragen auf immer mehr Kanälen (schriftlich, telefonisch, digital und physisch) führt zu einer höheren Belastung der Mitarbeitenden. Deshalb war es nicht mehr in allen Fällen möglich, eine effiziente Dienstleistung zu erbringen und dem eigenen Serviceanspruch gerecht zu werden. Um die Kräfte zu bündeln und die Durchlaufzeit der Fälle zu beschleunigen, reduziert die Stadt St.Gallen deshalb die Schalter-Öffnungszeiten im Rathaus ab 1. Juni 2023:

Bevölkerungsdienste und Steueramt Zivilstandsamt AHV-Zweigstelle
Mo – Mi 08.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr 
Mo 08.30 – 12.00 Uhr
Mo – Mi 08.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Do 12.30 – 18.00 Uhr  Di 08.30 – 12.00 Uhr Do 08.30 – 12.00 Uhr
12.30 – 17.00 Uhr
Fr 12.30 – 16.30 Uhr  Mi 08.30 – 12.00 Uhr 
Fr 08.30 – 12.00 Uhr
12.30 – 16.30 Uhr
    Do Geschlossen    
    Fr Geschlossen    
 
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1 Kommentare
  • ano nym 26. Mai 2023 18:52
    Es haben noch lange nicht allen ein smartphon und andern digitalen Plunder. Immer mehr hin zu einer Zweiklassensystem. Zuerst muss der obligatorische Besitz dieses Plunders im Gesetz festgeschrieben werden.