Die St.Galler Stadtwerke (sgsw) sind aktuell ein unselbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen und werden als Dienststelle der Direktion Technische Betriebe der Stadt St.Gallen geführt. Im Zuge der für das Jahr 2002 geplanten Strommarktöffnung hatte der Stadtrat Chancen und Risiken einer Rechtsformänderung überprüft. Nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes durch das Stimmvolk, verzichtete der Stadtrat aber auf eine Weiterführung des Projekts.
Seither haben die Anforderungen an nachhaltige und dezentralere Versorgungssysteme markant zugenommen, gerade auch im Licht der geopolitischen Lage. Zudem stehen Energieversorgungsunternehmen aufgrund anstehender weiterer Marktöffnungsschritte und Unsicherheiten an den Energiemärkten unter Druck. Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung verlangen ein hohes Mass an Flexibilität von Energieversorgungsunternehmen. Sie müssen deshalb schnell auf sich ändernde Rahmenbedingungen sowie auf Bedürfnisse ihrer Kundschaft reagieren und ihr zeitgerecht neue Produkte und Dienstleistungen anbieten können.
Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat geprüft, ob und wie weit auch strukturelle Anpassungen erforderlich und zielführend sind. Im Hinblick auf die in der Eignerstrategie verankerten Erwartungen bezüglich der einzunehmenden Rolle der sgsw – auch als Umsetzerin des städtischen Energiekonzepts 2050 – sowie ihrer Zukunftstauglichkeit und Agilität erachtet der Stadtrat eine Rechtsformänderung heute als wichtigen und richtigen Schritt.
Im Rahmen der angestrebten Rechtsformänderung hin zu einem selbständig öffentlich-rechtlichen Unternehmen hat der Stadtrat die folgenden Grundsätze festgelegt:
- Die sgsw verbleiben zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt St.Gallen.
- Der Stadtrat sieht in der selbständigen öffentlich-rechtlichen Unternehmung die optimale Rechtsform für die sgsw, damit diese stärker am Markt agieren können, ohne dass die Stadt die politische Steuerung der Unternehmung aus der Hand gibt.
- Das Personal der sgsw wird im Vergleich zum Personal der Kernverwaltung nicht schlechter gestellt.
- Die Abgeltung an die Stadt St.Gallen orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der sgsw.
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze wird eine Vorlage erarbeitet, die voraussichtlich im August 2024 dem Stadtparlament unterbreitet wird. Für die geplante Rechtsformänderung ist eine Anpassung der Gemeindeordnung erforderlich, die dem obligatorischen Referendum unterstellt ist. Deshalb wird nach dem parlamentarischen Prozess die St.Galler Stimmbevölkerung abschliessend darüber befinden können.