Veranstaltungsort
Als Erstes ist zu entscheiden, wo die Veranstaltung stattfindet. Für den öffentlichen Raum stellt die Stadt St.Gallen verschiedene Eventplätze zur Verfügung. Aber auch für Veranstaltungen auf privatem Grund ist eine Bewilligung nötig. Weitere Informationen und Gesuch finden Sie im entsprechenden Reiter.
Die Stadt St.Gallen stellt Eventplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung. Im Open Data Portal können Sie sich den passenden Eventplatz suchen und danach im Belegungskalender überprüfen, ob das gewünschte Datum noch frei ist.
Hier können Sie überprüfen, an welchen Daten der Platz noch frei ist:
Nachdem sie den passenden Eventplatz gefunden haben und dieser am gewünschten Datum noch frei ist, können Sie unter der Rubrik «Nutzungsart» weiterfahren.
Je nach Art und Ausrichtung erfordert die Durchführung einer Veranstaltung auf privatem Grund eine Bewilligung. Die diesbezügliche Beurteilung wird anhand des entsprechenden Gesuchformulars durch die Stadtpolizei als verantwortliche Bewilligungsbehörde vorgenommen. Überdies untersteht die gastgewerbliche Bewirtungstätigkeit an einer Veranstaltung einer zusätzlichen Bewilligungspflicht. Ebenso sind Veranstaltungen in Gastwirtschaften bewilligungspflichtig, die nicht durch die Patentinhaberin / den Patentinhaber durchgeführt werden (Drittveranstalter).
Bei der Durchführung von Lotterien, Tombolas, Pokerturnieren und Sportwetten (Kleinspiele) ist zu prüfen, ob eine Bewilligungspflicht besteht. Weitere Informationen dazu liefern die entsprechenden Links zu Kleinspielen.
- Gesuch um Veranstaltungsbewilligung auf privatem Grund neues Fenster
- Gesuch um Gastgewerbepatent für einen Anlass neues Fenster
- Sicherheitskonzept für Veranstaltung neues Fenster
- Übersicht Kleinspiele (Lotterien, Tombola, Sportwetten und Pokerturniere) neues Fenster
- Informationen und Gesuchsformulare zu bewilligungspflichtigen Kleinspielen – www.geldspiele.sg.ch neues Fenster
Nutzungsart und Gesuch
In einem zweiten Schritt geht es darum zu klären, auf welche Art Sie den Eventplatz im öffentlichen Raum nutzen möchten. Dabei wird zwischen einer kommerziellen und einer nicht kommerziellen Nutzungsart unterschieden. Genauere Angaben dazu finden Sie in den entsprechenden Reitern.
Die Eventplätze «Hauptpost», «Vadianplatz», «Marktplatz (Acrevis Bank Nordseite)» und «Multertor» können für kommerzielle Aktivitäten genutzt werden. Jede Gesuchstellerin und jeder Gesuchsteller (Unternehmen) kann maximal vier Aktionstage pro Jahr beanspruchen.
Beispiele: Sampling, Flyer, Kundenumfragen
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt:
Unter dem nachfolgenden Link können Sie nun direkt ihr Gesuch einreichen. Sie müssen dort lediglich den vorher ausgesuchten Eventplatz und das gewünschte Datum angeben. Nach dem das gesamte Gesuch ausgefüllt wurde, kann es direkt eingereicht werden.
Für Veranstaltungen ohne kommerziellen Hintergrund stehen die untenstehenden Gesuchsformulare zur Verfügung.
Beispiele: politische, religiöse oder wohltätige Aktivitäten, Unterschriftensammlung
Unter den folgenden Links können Sie das entsprechende Gesuch für Ihre Veranstaltung stellen. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Standaktion oder einen Anlass mit Festwirtschaft bzw. mehr als 500 Besucherinnen und Besuchern handelt. Bei der Festwirtschaft ist zu beachten, das nur alkoholfreie Getränke und Esswaren gratis verteilt werden dürfen. Mehr dazu finden Sie im Merkblatt:
Im entsprechenden Gesuch können Sie den vorher ausgesuchten Eventplatz und das gewünschte Datum anwählen. Nach dem Ausfüllen des gesamten Gesuches können Sie dieses direkt einreichen.
Städtische Unternehmen können den öffentlichen Grund vor ihrer Liegenschaft bis zu vier Mal pro Jahr für eine Aktivität nutzen. Diese ist entweder melde- oder bewilligungspflichtig.
Weitere Informationen
Hier finden Sie Angaben zu den Gebühren sowie weitere Merkblätter und Links zu verschiedenen Themen, die Veranstaltungen betreffen.
- Gebührentarif der Stadtpolizei St.Gallen neues Fenster
- Informationen zu Schall und Laser an Veranstaltungen
- Fördergelder für Veranstaltungen zum Klimaschutz neues Fenster