Arbeitshilfen Sondernutzungsplanung
Die Stadtplanung berät und unterstützt Grundeigentümerschaften, Planende sowie Investorinnen und Investoren bei der Entwicklung von Bauvorhaben. Die Stadtplanung koordiniert die Interessen und Verfahren mit den städtischen und kantonalen Dienststellen.
- Arbeitshilfe Sondernutzungsplanung (Stadtplanung, März 2023) (1100 kB, PDF, 01.03.2022)
- Richtlinien für die Kostenverrechnung beim Erlass von Sondernutzungsplänen; neue Betragsansätze (Stadtrat 29. Oktober 2013) (45 kB, PDF)
- Merkblatt Procap Anforderungen an Wohnbauten nach SIA 500 (März 2017) (36 kB, PDF)
- Checkliste zur Erarbeitung von Verkehrsgutachten (Tiefbauamt 2013, 2018) (109 kB, PDF)
- Projektierungsrichtlinien für Transformatorenstationen im Versorgungsgebiet der St.Galler Stadtwerke (2015) (858 kB, PDF)
- EspaceSuisse (Verband für Raumplanung): Interessenabwägung – Chance für eine zweckmässige und haushälterische Bodennutzung (2020) (4644 kB, PDF)
- MIPA Mobilitätsmanagement in Planungsprozessen von neuen Arealen (Dezember 2014) neues Fenster
- Baumstrategie St.Gallen, Stadt St.Gallen, Stadtgrün, Oktober 2020 neues Fenster
- Biodiversität, PV-Strom und Regenwasserretention auf Flachdächern (Infoblatt energieagentur Juni 2020) neues Fenster
- Merkblatt Baumschutz auf Baustellen, Stadt St.Gallen, Stadtgrün neues Fenster
- Leitfäden Bauen mit der Natur, Stadt St.Gallen, 2013 neues Fenster
- Gewässerraum Arbeitshilfe Kt. SG (Oktober 2021) neues Fenster
- Vollzugshilfe: Praxistaugliche Regelung des ökologischen Ausgleichs bei raumwirksamen Tätigkeiten, Kanton St.Gallen, Volkswirtschaftsdepartement, März 2021 neues Fenster
- Stadtklima St.Gallen / Fachbericht zur Hitzeminderung, 1. Auflage / Herbst 2020, Stadt St.Gallen, Umwelt und Energie, Stadtgrün neues Fenster
- Hitze in Städten. Grundlage für eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung, BAFU, ARE 2018 neues Fenster
- Energiekonzept 2050 Stadt St.Gallen (2016) neues Fenster
- Nachhaltigkeit in Sondernutzungsplanungen, Leitfaden zur Anwendung SNBS 2.1 Hochbau, Netzwerk Nachhaltiges Bauen Schweiz NNBS, Ener-gieagentur Kanton St.Gallen, November 2021 neues Fenster
- Infoblatt, Biodiversität, PV-Strom und Regenwasserretention auf Flachdä-chern, 26. Juni 2020, Energieagentur Kanton St.Gallen neues Fenster
- Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) neues Fenster
Bauvorhaben im bebauten Gebiet und innerstädtischen Umfeld sind anspruchsvoll und komplex. Dazu sind verschiedene planerische Rahmenbedingungen zu beachten und Interessenabwägungen vorzunehmen. Oft sind nicht alle Vorgaben von übergeordneter Tragweite oder Bezüge zu anderen privaten oder städtischen Vorhaben bekannt. Auch gesetzliche Änderungen können einen grossen Einfluss auf die Bebaubarkeit einer Parzelle oder eines Areals haben.
Für grössere Vorhaben und Planungen in einem anspruchsvollen Kontext (zum Beispiel in Schutzgebieten oder für Varianzverfahren) holt die Stadtplanung bei allen relevanten Stellen die „Planerischen Rahmenbedingungen“ ein. Sie werden in einem Bericht zusammengestellt. Die relevanten Fragen und die Spielräume können so in der Startphase einer Planung aufgezeigt werden. Der Bericht dient als Grundlage für die weiteren Planungsschritte wie die städtebauliche Machbarkeitsstudie und das qualifizierte Varianzverfahren.
Begleitung Sondernutzungsplanung
Der Sondernutzungsplan wird durch die Grundeigentümerschaften / Investorinnen und Investoren sowie ihren Planenden (Architektur-, Landschaftsarchitektur-, Raumplanungsbüro sowie weitere) erarbeitet. Die Stadtplanung begleitet die Erarbeitung, leitet das Verfahren und koordiniert die Kontakte zu weiteren städtischen oder kantonalen Stellen. Zu Beginn der Arbeiten werden das Vorgehen und die Anforderungen an den Sondernutzungsplan in einer Startsitzung zwischen den Verfassenden und der Stadtplanung geklärt.
Mitwirkung
Anfangs der Vorprüfungsphase des Sondernutzungsplans, wird ein Informations- und Mitwirkungsanlass durchgeführt. Es wird über die planungs- und baurechtliche Ausgangslage, die Rahmenbedingungen, das Richtprojekt, die Sondernutzungsplanung und die Verfahrensabläufe berichtet. Der Anlass wird durch die Stadtplanung (Projektleitung) organisiert und durchgeführt.
Die Unterlagen zum Sondernutzungsplan werden im Internet bzw. auf der kantonalen Publikationsplattform aufgeschaltet (öffentliche Mitwirkung). Die Bevölkerung respektive Betroffene erhalten während der Mitwirkungsfrist die Möglichkeit, sich vernehmen zu lassen.