Durch die gesetzlichen Luftreinhaltevorgaben wurde in den letzten 30 Jahren viel erreicht. Die Belastungen durch Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid sind nicht mehr gesundheitsrelevant und der Ausstoss an Stickoxiden wurde halbiert. Weiterhin Handlungsbedarf besteht bei den Belastungen mit Stickstoffdioxid, Ozon und dem lungengängigen Feinstaub (PM10).
Neben den Luftfremdstoffen stellen auch die Emissionen von anderen Gasen Probleme dar. Insbesondere das Kohlendioxid, welches bei Verbrennungsprozessen in die Atmosphäre abgegeben wird. CO2 ist hauptverantwortlich für die Klimaproblematik.
Klimaschutz heisst schonender Umgang mit Energieressourcen. Mit dem Energiekonzept 2050 geht die Stadt St.Gallen den Weg in eine nachhaltige Energiezukunft. St.Gallen gehört dem europäischen Klima-Bündnis und dem Klima-Bündnis Schweiz an.
Die eidgenössische Luftreinhalteverordnung (LRV) soll Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen schützen.
Umwelt und Energie ist zuständig für die Kontrolle und Bewilligung von verschiedenen Anlagen, welche schadstoff- oder geruchsbelastete Emissionen ausstossen. Zudem wird über die Belastung der Luft informiert.
Gewerbliche Betriebe
Die Bewilligung von Betrieben erfolgt im Baugesuchsverfahren. Für die Branchen Autoreparatur, Baumaler und Abfallrecycler besteht eine Branchenlösung. Dort werden die Kontrollen durch autorisierte Fachstellen durchgeführt. Bei den übrigen Anlagen erfolgt die Kontrolle von Maschinen, Einrichtungen und Abluftanlagen im Einzelfall.
Verbrennen von Abfällen
Das Verbrennen jeglicher Art von Abfall ist verboten. Auf Stadtgebiet dürfen im Freien keine Feuer gemacht werden. Ausgenommen ist das Grillieren. Brauchtumsfeuer sind meldepflichtig. Ausnahmen für Wald- und Gartenabfälle ausserhalb des Siedlungsgebietes sind im Immissionsschutzreglement festgehalten. Darin sind auch weitere Bereiche der Luftreinhaltung geregelt.
Klagen
Anlaufstelle auf Stadtgebiet ist die Stadtpolizei St.Gallen, Telefon: +41 71 224 60 00.
Die regelmässige Kontrolle von Öl-, Gas- und Holzheizungen ist ein wichtiger Beitrag für eine gute Luftqualität in der Stadt. Wer mit einer gut gewarteten Anlage heizt, hilft mit, Luftverunreinigungen zu vermeiden und spart dabei auch erheblich bei den Heizkosten.
Änderung der Luftreinhalte-Verordnung
Der Bundesrat hat eine Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) beschlossen und diese auf den 1. Juni 2018 in Kraft gesetzt. Unter anderem wurde der Messturnus für Gasfeuerungen bis 1 MW auf vier Jahre geändert und eine Pflicht zur periodischen Messung von Holzzentralheizkesseln eingeführt.
Abgasmessung
Anlagenbesitzende müssen ihre Anlage regelmässig mit einer Abgasmessung durch eine anerkannte Fachfirma überprüfen lassen. Folgende Messintervalle gelten:
Feuerungsart | Emissionsmessung |
---|---|
Kleine und mittlere Gasfeuerungen (bis 1000 kW) | alle 4 Jahre |
Kleine und mittlere Ölfeuerungen (bis 1000 kW) | alle 2 Jahre |
Grosse Öl- und Gasfeuerungen (über 1000 kW) | jährlich |
Holzzentralheizkessel (bis 70 kW) | alle 4 Jahre |
Mittlere und grosse Holzfeuerungen (über 70 kW) | alle 2 Jahre |
Kleine Holzfeuerungen (Einzelraumfeuerungen) | nur in Ausnahmefällen, sonst visuelle Kontrolle |