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Amt für Baubewilligungen

Das Amt für Baubewilligungen berät Bauinteressierte sowie Planende, führt die Baubewilligungsverfahren durch, koordiniert und beurteilt Baugesuche nach öffentlich-rechtlichen Vorgaben und stellt Anträge an die Baubewilligungskommission, soweit es für die Beschlussfassung nicht selbst zuständig ist. Ebenfalls kontrolliert es die Einhaltung der Bauvorschriften und Auflagen in seinem Zuständigkeitsbereich im Rahmen der Baukontrollen und ist zuständig für baupolizeiliche Massnahmen und der Behebung baurechtswidriger Zustände.

 

Das Amt für Baubewilligungen überarbeitet derzeit die Steuerung des Schutzraumbaus. Bis die Unterlagen wieder online sind, steht Franziska Huber, franziska.huber@stadt.sg.ch oder Tel. 071 224 52 60, bei allfälligen Fragen gerne zur Verfügung.

 

Die Anzahl der Schutzplätze richtet sich nach Art. 70 der Zivilschutzverordnung (SR520.11; abgekürzt ZSV).
(SR 520.11 - Verordnung vom 11. November 2020 über den Zivilschutz (Zivilschutzverordnung, ZSV) (admin.ch) 
Bis 25 Schutzplätze respektive 37 Zimmer kann ein Ersatzbeitrag geleistet werden. Über 25 Schutzplätze respektive 38 Zimmer sind zwei Schutzplätze pro drei Zimmer zu bauen, wobei dies vorgängig mit Franziska Huber abzuklären ist.