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Die Stadtplanung ist zuständig für die gesetzlich erforderlichen Planungsinstrumente, wie Richt-, Nutzungs- und Sondernutzungspläne und leitet Planungsprozesse. Mit Konzepten und Leitbilder für die städtebauliche Entwicklung, den öffentlichen Raum, die Freiraumgestaltung sowie die Denkmalpflege fördert sie die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt. Qualitätssichernde Planungsverfahren werden gemeinsam mit externen Akteuren erarbeitet.